Auf einen Blick: Was steht im Reinigungsplan?
Ein Reinigungsplan nennt für jede Leitung und jedes Bauteil den Abstand, das Verfahren und die zuständige Person. Als Orientierung nach DIN 6650-6 werden Bierleitungen alle 7 Tage gereinigt, Zapfhähne und Tropfbleche täglich. Herstellervorgaben gehen vor.
Warum ein Reinigungsplan hilft
Im laufenden Betrieb wechseln Schichten, Aushilfen und Zuständigkeiten. Ein schriftlicher Plan sorgt dafür, dass jede Leitung rechtzeitig dran ist und alle wissen, was zu tun ist. Er ergänzt das Reinigungsbuch: Der Plan sagt, was ansteht, das Reinigungsbuch zeigt, was erledigt wurde.
Muster: Abstände im Überblick
Orientierungswerte, wenn Hersteller oder Brauerei nichts anderes vorgeben:
| Was | Wann | Wer |
|---|---|---|
| Zapfhähne, Tropfbleche, Theke | Täglich nach Betriebsschluss | Schichtverantwortung |
| Bierleitungen | Alle 7 Tage | Eingewiesene Person |
| Leitungen für Fruchtsaft / Milch | Täglich | Eingewiesene Person |
| Wein, Cola, Limonade | 7–14 Tage | Eingewiesene Person |
| Wasserleitungen | 90–180 Tage | Eingewiesene Person |
Die Abstände stammen aus BGN ASI 6.84 (nach DIN 6650-6). Mehr dazu im Artikel Bierleitung reinigen: wie oft?
Zuständigkeiten festlegen
Trage für jede Aufgabe eine Person und eine Vertretung ein. Wer Leitungen reinigt, sollte mit der Anlage und den Reinigungsmitteln vertraut sein. Wie die Reinigung im Einzelnen abläuft, zeigt unsereAnleitung zum Selberreinigen.
Plan aufhängen, Reinigung nachweisen
Häng den Plan gut sichtbar an der Theke auf und prüfe ihn, wenn sich Getränke oder Leitungen ändern. Jede erledigte Reinigung hältst du im Reinigungsbuch fest – auf Papier mit unsererkostenlosen PDF-Vorlage oder digital in Schankbuch.app.
Quellen
- DIN 6650-6: Getränkeschankanlagen – Anforderungen an Reinigung und Desinfektion (DIN Media)
- BGN ASI 6.84 „Hygienischer Betrieb von Getränkeschankanlagen“, Abschnitt 4
- DGUV Regel 110-007 „Verwendung von Getränkeschankanlagen“
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Vorgaben deines Anlagen- und Reinigungsmittelherstellers, die DIN 6650-6, die Regeln von DGUV und BGN sowie die Vorgaben deiner zuständigen Behörde. Angaben ohne Gewähr. Stand: Oktober 2026.
Geschrieben von David Berger, mit Praxis aus der Schankanlagenreinigung