Auf einen Blick: Was bedeutet HACCP an der Schankanlage?
HACCP heißt: Gefahren erkennen, Kontrollpunkte festlegen, regelmäßig prüfen und Abweichungen festhalten. An der Schankanlage sind das vor allem die Leitungsreinigung, die Sauberkeit von Zapfhahn und Theke und die Kühlung. Jede Prüfung und jede Korrektur wird dokumentiert.
HACCP in einfachen Worten
HACCP steht für „Hazard Analysis and Critical Control Points“, also Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verlangt von Lebensmittelunternehmern Verfahren, die auf diesen Grundsätzen beruhen. Für kleine Betriebe sind vereinfachte Lösungen üblich – entscheidend ist, dass du deine Abläufe kennst und prüfst.
Kontrollpunkte an der Schankanlage
| Punkt | Mögliche Gefahr | Prüfung |
|---|---|---|
| Getränkeleitungen | Ablagerungen, Keime | Reinigung nach Plan, Spülkontrolle |
| Zapfhahn und Kompensator | Verschmutzung von außen | Tägliche Sichtkontrolle und Reinigung |
| Kühlung | Zu warme Lagerung | Regelmäßiger Blick auf die Temperatur |
| Theke und Tropfblech | Rückstände, Gerüche | Reinigung nach Betriebsschluss |
Welche Abstände für die Leitungen üblich sind, steht in unserem Reinigungsplan für die Schankanlage.
Abweichungen festhalten
Fällt etwas auf – etwa eine verpasste Reinigung oder ein auffälliger Geschmack –, notierst du, was passiert ist und was du getan hast. Genau diese Korrekturen machen die Eigenkontrolle nachvollziehbar. Worauf es bei der Dokumentation ankommt, erklärt der ArtikelDokumentationspflicht Schankanlage.
Bereit für die Kontrolle
Verbindliche Vorgaben für deinen Betrieb erteilt deine zuständige Lebensmittelüberwachung. Wie du dich auf einen Besuch vorbereitest, zeigt dieCheckliste zur Lebensmittelkontrolle.
Quellen
- DIN 6650-6: Getränkeschankanlagen – Anforderungen an Reinigung und Desinfektion (DIN Media)
- BGN ASI 6.84 „Hygienischer Betrieb von Getränkeschankanlagen“, Abschnitt 4
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Vorgaben deines Anlagen- und Reinigungsmittelherstellers, die DIN 6650-6, die Regeln von DGUV und BGN sowie die Vorgaben deiner zuständigen Behörde. Angaben ohne Gewähr. Stand: Oktober 2026.
Geschrieben von David Berger, mit Praxis aus der Schankanlagenreinigung